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Dienstzeiten und Bereitschaftsdienst

Die Serviceeinheiten der einzelnen Zivil- und Strafkammern des Gerichts sind in den Kernarbeitszeiten erreichbar: Montag bis Donnerstag von 9 Uhr bis 11.30 Uhr und von 14 Uhr bis 15.30 Uhr, Freitag von 9 Uhr bis 12 Uhr.

Ein Bereitschaftsdienst ist beim Landgericht selbst nicht eingerichtet. Außerhalb der Dienstzeiten können Sie sich in Notfällen an den Bereitschaftsdienst des Amtsgerichts Tübingen wenden. (Ab 1.1.2019: Montag bis Sonntag, jeweils zwischen 6 Uhr und 21 Uhr außerhalb der regulären Dienstzeiten.) Außerhalb dieser Zeiten wenden Sie sich bitte In Notfällen an die örtliche Polizeidienststelle, die auch über die aktuelle Telefonnummer des Bereitschaftsdienstes (6 bis 21  h) verfügt.

 

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