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 Dienstzeiten & Bereitschaftsdienst 


 

 

Die Serviceeinheiten der einzelnen Zivil- und Strafkammern des Gerichts im Unterstützungsbereich sind erreichbar in den Kernarbeitszeiten

Mo.-Do. 9:00 bis 11:30 und 14:00 bis 15:30 Uhr

Fr. 9:00 bis 12:00 Uhr

 

Ein Bereitschaftsdienst ist beim Landgericht nicht eingerichtet. Außerhalb der Dienstzeiten können Sie sich zwischen 6.00 Uhr und 21.00 Uhr in Notfällen an den allgemeinen Bereitschaftsdienst des Landgerichtsbezirks Tübingen beim dafür zuständigen Amtsgericht  Tübingen wenden.

Die örtlichen Polizeidienststellen verfügen ebenfalls über Telefonnummern des Bereitschaftsdienstes.

 

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