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Schülerpraktikum - Berufserkundung

Im Rahmen der Berufsorientierung kann Schülern aller Schulen aus dem hiesigen Bezirk für jeweils eine Woche ein Praktikumsplatz angeboten werden. Hierfür sind eine schriftliche Bewerbung sowie eine Bestätigung der Schule über den Termin der Berufsorientierung erforderlich. (Hinweis: Die Broschüre "Recht und Gericht" für Bogy-Praktikanten beruht auf dem Gesetzesstand von 2019; durch die Schuldrechtsmodernisierungsgesetzgebung haben sich insbesondere im Schuldrecht Änderungen ergeben.)





Magazin Studium & Beruf  *


Wichtiger Hinweis Dieses Magazin ist der Versuch, an einem Rechtsberuf Interessierten Schülerinnen/Schüler im Zusammenhang mit dem BOGY-Praktikum bzw. während der Kursstufe Hilfe bei der Berufs– und Ausbildungswahl zu bieten. Diese Entscheidung trifft jeder Leser selbst für sich. Eine Haftung kann in keinem Punkt übernommen werden. Soweit der Leser einzelne Aussagen als Empfehlung empfindet, handelt es sich um die Meinung des Autors, die ebenfalls keine Haftung begründen kann und lediglich auf subjektiver Wahrnehmung und Erfahrung basiert.

Dieses Magazin wurde für Schülerpraktikanten und Schüler der Kursstufe konzipiert und ist ab S. 2 für zweiseitige Ansicht (2/3, 4/5 usw.) bzw. Broschürendruckfunktion optimiert.






Broschüre des Justizministeriums





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